Aktuelle Fördermöglichkeiten
Für Beschäftigte ebenso wie für Solo-Selbstständige stehen Förderprogramme zur Verfügung, die berufliche Weiterbildungen finanziell unterstützen. Viele dieser Programme können auch für die Aus- und Weiterbildungsangebote des Instituts Tom Andreas genutzt werden. Dadurch eröffnen sich attraktive Möglichkeiten, fachliche und persönliche Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln und gleichzeitig von finanzieller Entlastung zu profitieren. Wir beraten gerne.
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige
Das staatliche Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihr Business krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung oder Qualifizierung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein.
Weitere Informationen zur KOMPASS-Förderung hier.
Angebote am Institut Tom Andreas
FAQ
Du qualifizierst dich für eine Förderung, wenn du als Soloselbstständiger im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich tätig bist und folgende Kriterien erfüllst:
- Dein Wohnsitz sowie deine geschäftliche Aktivität befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Deine Tätigkeit bildet deinen Haupterwerb und macht mindestens 51 % deiner Einkünfte aus.
- Du beschäftigst höchstens eine Person in Vollzeit, wobei Teilzeitkräfte anteilig angerechnet werden.
- Du bist seit mindestens zwei Jahren selbstständig, gemessen am offiziellen Gründungsdatum deines Unternehmens.
- Du hältst dich an die Grenzen der De-minimis-Beihilferegelung, indem du den maximal zulässigen Betrag staatlicher Förderungen nicht überschreitest.
Beinahe! Du erhältst 90% deiner reinen Weiterbildungskosten (vom Nettobetrag) als Zuschuss erstattet. Dein Eigenanteil beläuft sich somit nur auf 10% der Kosten (zzgl. MwSt.).
Bitte beachte, dass sonstige Nebenkosten, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für Unterbringung und Verpflegung, nicht gefördert werden.
Ja! Das Programm ist sogar speziell auf Solo-Selbständige ohne bzw. mit nur einem Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden ausgelegt.
Die Anlaufstellen prüfen in Beratungsgesprächen, ob du grundsätzlich förderfähig bist und ermitteln mit dir gemeinsam deinen individuellen Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsbedarf. Zugleich unterstützen sie dich bei der Suche nach förderfähigen Qualifizierungsanbietern und Qualifizierungsmaßnahmen, geben eine anbieterneutrale Empfehlung ab und stellen auf dieser Basis einen Qualifizierungsscheck für die von dir ausgewählte Qualifizierung aus. Darüber hinaus steht die Anlaufstelle dir auch für administrative und inhaltliche Fragen zur Verfügung.
Auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland findest du eine aktuelle Liste der Anlaufstellen mit Kontaktdaten.
Fördermöglichkeiten für Beschäftigte
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, der bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen ermöglicht. In der Regel stehen dafür bis zu fünf zusätzliche Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung, während das Gehalt weitergezahlt wird. Ziel ist die berufliche und persönliche Weiterbildung. Voraussetzung ist ein anerkannter Kurs sowie ein rechtzeitiger Antrag beim Arbeitgeber/ bei der Arbeitgeberin; die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die NLP-Practitioner-Ausbildung findet in Kooperation mit dem Bildungswerk neues lernen statt und ist als Bildungsurlaub anerkannt. Das Bildungswerk neues lernen wurde mit Bescheid des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.5.1982 als Bildungseinrichtung staatlich anerkannt (AZ IV C 2.21-8 Nr. 1005/82). Es erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach dem AwbG NRW. Der Antrag auf Bildungsurlaub ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber vorzulegen. Die dazu notwendigen Unterlagen (Ablaufplan der Ausbildung sowie Bescheinigung für den Arbeitgeber) stellt das Institut Tom Andreas auf Anfrage gerne zur Verfügung – wir bitten um kurze Kontaktaufnahme.
Bildungsscheck NRW 2.0
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land – finanziert unter anderem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – 50 % der Kursgebühren bis maximal 500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Weiterbildungen, die einen Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Beruf haben. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Antragstellenden in Nordrhein-Westfalen wohnen, die Weiterbildung noch nicht begonnen hat und das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (derzeit maximal 50.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 100.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr online beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW 2.0 und zur Beantragung gibt es hier.
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