Skip to content
0221-9404680 info@tomandreas.de

Aktuelle Fördermöglichkeiten

Für Beschäftigte ebenso wie für Solo-Selbstständige stehen Förderprogramme zur Verfügung, die berufliche Weiterbildungen finanziell unterstützen. Viele dieser Programme können auch für die Aus- und Weiterbildungsangebote des Instituts Tom Andreas genutzt werden. Dadurch eröffnen sich attraktive Möglichkeiten, fachliche und persönliche Kompetenzen gezielt weiterzuentwickeln und gleichzeitig von finanzieller Entlastung zu profitieren. Wir beraten gerne.

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Soloselbstständige

Das staatliche Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihr Business krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von maximal 4.500 Euro zu einer für sie passenden Weiterbildung oder Qualifizierung. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein.

Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen weden. Weitere Informationen zur KOMPASS-Förderung hier.

NLP-Trainer Ausbildung 2026

14.05.2026-08.11.2026
Mehr Informationen

NLP-Master-Ausbildung 2026

11.06.2026-06.12.2026
Mehr Informationen

NLP-Practitioner-Ausbildung 2026

12.11.2026 – 18.04.2027
Mehr Informationen

NLP-Coach-Ausbildung 2026

19.11.2026 – 09.05.2027
Mehr Informationen

NLP-Trainer Ausbildung 2027

20.05.2027-07.11.2027
Mehr Informationen

NLP-Master-Ausbildung 2027

27.05.2027-21.11.2027
Mehr Informationen

Fördermöglichkeiten für Beschäftigte

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, der bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen ermöglicht. In der Regel stehen dafür bis zu fünf zusätzliche Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung, während das Gehalt weitergezahlt wird. Ziel ist die berufliche und persönliche Weiterbildung. Voraussetzung ist ein anerkannter Kurs sowie ein rechtzeitiger Antrag beim Arbeitgeber/ bei der Arbeitgeberin; die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.

Die NLP-Practitioner-Ausbildung findet in Kooperation mit dem Bildungswerk neues lernen statt und ist als Bildungsurlaub anerkannt. Das Bildungswerk neues lernen wurde mit Bescheid des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.5.1982 als Bildungseinrichtung staatlich anerkannt (AZ IV C 2.21-8 Nr. 1005/82). Es erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen nach dem AwbG NRW. Der Antrag auf Bildungsurlaub ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber vorzulegen. Die dazu notwendigen Unterlagen (Ablaufplan der Ausbildung sowie Bescheinigung für den Arbeitgeber) stellt das Institut Tom Andreas auf Anfrage gerne zur Verfügung – wir bitten um kurze Kontaktaufnahme.

NLP-Practitioner-Ausbildung Frühjahr 2026

12.03.2026-18.10.2026
Mehr Informationen

NLP-Practitioner-Ausbildung Herbst 2026

12.11.2026 – 18.04.2027
Mehr Informationen

NLP-Basic-Ausbildung

16.-30.11.2026
Mehr Informationen

Bildungsscheck NRW 2.0

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Mit dem Bildungsscheck übernimmt das Land – finanziert unter anderem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds – 50 % der Kursgebühren bis maximal 500 Euro pro Jahr. Gefördert werden Weiterbildungen, die einen Bezug zum aktuellen oder zukünftigen Beruf haben. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Antragstellenden in Nordrhein-Westfalen wohnen, die Weiterbildung noch nicht begonnen hat und das zu versteuernde Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (derzeit maximal 50.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 100.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Der Bildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr online beantragt werden.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW 2.0 und zur Beantragung gibt es hier.

NLP Revival

01.-02.05.2026
Mehr Informationen

alle Ausbildungen und Seminare zur beruflichen Weiterbildung

Bildnachweis Titelbild: https://de.freepik.com/

An den Anfang scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner